Strengere VoraussetzungenHubig will mit Reform extremistische Schöffen verhindern

Laut der Bundesjustizministerin gibt es Hinweise darauf, dass sich zunehmend Kandidaten als ehrenamtliche Richter bewerben, "die nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen". Nun will sie Extremisten den Zugang erschweren.
Das Bundesjustizministerium hat einen Vorschlag für eine Änderung des Rechts ehrenamtlicher Richter vorgelegt, der eine Unterwanderung der Gerichte durch Rechtsextremisten über die Wahl von Schöffen verhindern soll. Der Entwurf, zu dem Länder und Verbände nun Stellung nehmen können, sieht vor, die Pflicht zur Verfassungstreue für alle ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ausdrücklich im Deutschen Richtergesetz festzuschreiben.
Gewählte Schöffen sollen demnach so lange im Amt bleiben, bis ihre Nachfolger gewählt sind. Damit sollen mögliche Blockaden der Schöffenwahl durch extremistische Parteien verhindert werden, die womöglich die Rechtspflege lahmlegen könnten. Außerdem soll niemand Schöffe werden können, der wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Bislang gilt grundsätzlich eine Schwelle von mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafverfahren. Sie sitzen gemeinsam mit Berufsrichtern zu Gericht und haben bei der Entscheidung über Schuld und Strafe das gleiche Stimmrecht. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hatte im Juni in einem Interview gesagt: "Es gibt Hinweise darauf, dass sich zunehmend Kandidaten als Schöffen bewerben, die nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen", weshalb ihr Haus eine Reform vorbereite. Der Entwurf sieht auch eine Klarstellung vor, dass bundesweit niemand in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden dürfe, der die freiheitliche demokratische Grundordnung mit Worten oder Taten bekämpft.
Der Entwurf enthält zudem eine praktische Änderung, die mit Schöffen nichts zu tun hat: Wer Jura studiert, soll künftig entscheiden können, wann er oder sie die insgesamt drei Monate dauernden praktischen Studienzeiten absolviert. Konkret soll im Deutschen Richtergesetz künftig stehen, dass die Pflichtpraktika von insgesamt drei Monaten Dauer "vorzugsweise während der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren" sind. Nach bisheriger Rechtslage müssen Jura-Studierende diese generell in die vorlesungsfreien Wochen legen.